Alles zu Friedhof, Ordnungen und Gebühren
Auferstehen ist unser Glaube,
Wiedersehen unsere Hoffnung
und Gedenken unsere Liebe.
Quelle unbekannt
Unser Friedhof – ein Ort der Würde und Kultur!
Damit unser Friedhof dieser Überschrift entspricht, bitten wir folgendes zu beachten:
Bei den Standfestigkeitsprüfungen der Grabsteine wurde festgestellt, dass meist Grabsteine locker wurden, deren Einfassungen frei lagen. Bitte geben Sie Erde um ihre Gräber. Auf gar keinen Fall Split, Steine oder Kies um die Verletzungsgefahr für das Mähteam durch umherfliegende Steine so gering wie möglich zu halten.
Um auf längere Sicht ein einheitliches Gesamtbild unseres Friedhofs zu erhalten, bitten wir Sie, vor und um die Gräber den Rasen nicht mehr zu entfernen bzw. wieder an zu säen.
Die Gehwege und Räume zwischen den einzelnen Gräbern werden vom Mähteam gepflegt. Sollte es nicht möglich sein, bitten wir Sie, den Rasen selbst zurückzuschneiden. Im oberen Bereich des Friedhofs wurde der Raum zwischen den Gräbern bereits mit Erde aufgefüllt und angesät. In den anderen Bereichen soll dies im Herbst nachgeholt werden.
Bei der Beseitigung des Abfalls bitten wir Sie um sorgfältige Trennung von Grüngut, Restmüll und Plastik, besonders auch bei Kränzen, Gestecken usw. Sollten die Behälter zu Stoßzeiten voll sein, nehmen Sie ihren Abfall bitte mit nach Hause und geben im Pfarramt, bei Helga Dobner oder einem Kirchenvorstand Bescheid
Unser Friedhof wird ehrenamtlich gepflegt. Bitte würdigen Sie dieses Engagement und haben Sie Verständnis für unsere Anliegen.
Für die Umsetzung und Einhaltung bedanken wir uns schon heute bei Ihnen.
Pfarramt Gräfensteinberg
Kirchenvorstand und Friedhofspflegeteam
Gebührenordnung
Einzel – , Einzeltiefgrab, Doppel – , Doppeltiefgrab
– Einzelgrab 500.- € ( entspricht Reihengrab ), Ruhezeit 30 Jahre. Ein Grabplatz, zwei Urnen. Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden.
– Einzeltiefgrab 750.- € Ruhezeit 30 Jahre; darüber hinausgehende Nutzungsdauer wird ab der zweiten Beisetzung pro Jahr verrechnet. Zwei Grabplätze. Zwei Urnen. Im Falle einer Urnenbeisetzung nach der zweiten Erdbestattung muss die Restruhezeit mindestens noch 20 Jahre betragen.
– Doppelgrab 1.000.- €, Ruhezeit 30 Jahre; darüber hinausgehende Nutzungsdauer wird ab der zweiten Beisetzung pro Jahr verrechnet. Zwei Grabplätze. Vier Urnen. Im Falle einer Urnenbeisetzung nach der zweiten Erdbestattung muss die Restruhezeit mindestens noch 20 Jahre betragen.
– Doppeltiefgrab 1250.- €, Ruhezeit 30 Jahre darüber hinausgehende Nutzungsdauer ab der zweiten Beisetzung wird pro Jahr verrechnet. Vier Grabplätze. Vier Urnen. Im Falle einer Urnenbeisetzung nach der vierten Erdbestattung muss die Restruhezeit mindestens noch 20 Jahre betragen.
– Kindergrab ( für Personen bis 5 Jahre ) 250,- €, Ruhezeit 15 Jahre
Urnengrab
– Urnengrab 500.- €, Ruhezeit 20 Jahre. Darüber hinausgehende Nutzungsdauer wird bei der zweiten Beisetzung pro Jahr verrechnet. Zwei Urnenplätze.
– Urne in einem Einzel-, Einzeltief-, Doppel-, oder Doppeltiefgrab 150,- €. Die Restruhezeit seit der letzten Erdbestattung muss mindestens noch 20 Jahre betragen.
Rasengräber
– Einzelrasengrab 750.- €, Ruhezeit 30 Jahre; nicht verlängerbar. Zwei Urnen. Im Falle einer Urnenbeisetzung muss die Restruhezeit mindestens noch 20 Jahre betragen.
– Einzelrasentiefgrab 1.250.- €, Ruhezeit 30 Jahre, darüber hinausgehende Nutzungsdauer wird ab der zweiten Beisetzung pro Jahr verrechnet. Zwei Urnen. Im Falle einer Urnenbeisetzung nach der zweiten Erdbestattung muss die Restruhezeit mindestens noch 20 Jahre betragen.
– Rasengrab als Urnengrab 750.-€. Abmessungen entsprechen dem eines Urnengrabes. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Darüber hinausgehende Nutzungsdauer wird bei der zweiten Beisetzung pro Jahr verrechnet. Zwei Urnenplätze.
– Kindergrab ( für Personen bis 5 Jahre ) 375.- €, Ruhezeit 15 Jahre
– Bei jedem Grab werden für Abräumen und Einsäen pro Beisetzung 250.- € in Rechnung gestellt.
Kosten für die Durchführung einer Beerdigung
Kirchliche Gebühren 50.- €
Organist 26.- €
Mesner 45.- €
Überführung zusätzlich 20.- €
Kreuzträger 8.- €
Überführung zusätzlich 4.- €
Posaunenchor 77.- €
Alle Angaben sind vorbehaltlich einer Änderung. Bitte fragen Sie im Pfarramt nach.